Inhalt

  1. Ambush-Marketing
  2. Lizenzierung
  3. Videobeweis
  4. Ticketing bei Großveranstaltungen
  5. Strict liability
  6. Vermarktung von Fan-Artikeln/Merchandising
  7. Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakprodukte
  8. Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen
  9. Fitnessstudios
  10. Sportwetten und Glücksspiel
  11. Leistungsschutzrecht für Sportveranstaltungen

 

zu 1. Ambush-Marketing

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Ambush-Marketing anlässlich Sportgroßveranstaltungen, in: GRUR 2006, S. 359 - 367

Urteilsanmerkungen

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zu BGH, Urt. v. 29.10.2010 - Az. I ZR 60/09 - Hartplatzhelden.de ("Kein Leistungsschutz durch die Hintertür, sondern durch das Hausrecht"), in: Causa Sport (CaS) 2011, S. 165 - 168

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zu BGH, Urt. v. 28.10.2010 - I ZR 60/09 - Hartplatzhelden.de (zur Verwertung privater Filmaufnahmen von Amateurfußballspielen in einem Internetportal), in: Juristenzeitung (JZ) 2011, S. 641 - 644

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zu BGH, Urt. v. 12.11.2009 - Az. I ZR 183/07 - WM Marken ("WM-Marken-Urteil im Bereich des 'Ambush Marketing'"), in: Causa Sport (CaS) 2010, S. 134 - 136

 

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 2. Lizenzierung

Aufsätze

Prof. Dr. Peter W. Heermann: "Haftungsrisiken der Sportverbandes bei Lizenzierungsverfahren im Ligasport" (causa sport 3/4/2004)

Ausgewählte Urteile

20.05.2004: Zu den Auswirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sportclubs auf den Gesellschaftsvertraf und den Lizenzvertrag mit der Ligagesellschaft hat das LG Köln 1 (Az: 91 O 116/02 ) festgestellt, daß zunächst Gesellschaftsverträge nicht unter das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO fallen. Gesellschaftsvertrag und Lizenzvertrag zwischen dem Sportclub und der Ligagesellschaft bilden eine Einheit, die bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sportclubs eine entsprechende Anwendung des § 112 InsO allein auf den Lizenzvertrag als nach dem Willen der Vertragspartner des gesamten Regelwerks ausgeschlossen erscheinen lässt. Abgesehen von § 112 InsO sind Lösungsklauseln für den Fall der Insolvenzeröffnung nicht aus insolvenzrechtlichen Gründen unwirksam. Fundstelle: SpuRt 2003, 161.


 

zu 3. Videobeweis

Aufsätze

Götze, Stephan / Lauterbach, Kathrin: Rechtsfragen der Anwendung des Videobeweises und technischer Neuerungen im Fußballsport, in: SpuRt 2003, S. 53 ff.

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 4. Ticketing bei Großveranstaltungen

Urteilsanmerkungen

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zu BGH, Urt. v. 11.9.2008 - I ZR 74/06 - bundesligakarten.de (zum Weiterverkauf von Karten für Spiele der Fußballbundesliga), in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) 2009, S. 177 - 179

Ausgewählte Urteile

03.06.2004: Haftung der Vorverkaufsstelle bei Insolvenz des Kartenlieferanten: Nach Auffassung des AG Schleswig (Az: 2 C 157/02 ) kommt beim Verkauf von Eintrittskarten für eine Veranstaltung (hier: Formel 1 Grand Prix von Deutschland) durch eine Vorverkaufsstelle ein Kaufvertrag (nur) mit dem Kartenhändler zustande. Die Ticketvorverkaufsstelle haftet lediglich als Vermittler. Der Käufer/Kartenbesteller muß damit das Risiko tragen, dass der Kartenlieferant insolvent wird und so die bestellten Karten nicht beschaffen kann. Dem Käufer steht dann kein Schadenersatzanspruch aus Unmöglichkeit gegen die Vorverkaufsstelle zu, sofern diese selbst nicht der Vorwurf einer Pflichtverletzung ihres Vermittlungsvertrages trifft.Volltext: 2C157-02

28.05.2004: Das Brandenburgisches Oberlandesgericht (Az: 7 U 36/03 ) hält folgende Klausel in Fitness- und Sportstudioverträgen für unwirksam: "Der Verzehr von mitgebrachten Getränken ist nicht gestattet." Wirksam ist hingegen die Klausel: "Komme ich schuldhaft länger als 2 Beiträge in Zahlungsverzug, so werden alle Beiträge bis zum Ende der Laufzeit fällig. Fundstellen: NJW-RR 2004, 273 = MDR 2004, 265.  7U36-03


 

zu 5. Strict liability

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 6. Vermarktung von Fan-Artikeln/Merchandising

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Mehrheitsbeteiligungen an Sportkapitalgesellschaften im Lichte des Europarechts, in: WRP 2003, S. 724 - 735

Urteilsanmerkungen

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zu LG Hannover, Urt. v. 8.4.2008 - 18 O 23/06 (zur Werbung auf Fußballerhosen, "Kanzlerstadt"), in: Causa Sport (CaS) 2008, S. 296 - 298

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zu LG Frankfurt, Urt. v. 12.12.2008 - Az. 2-07 O 249/06; nicht rechtskräftig (Wem stehen die Verwertungsbefugnisse an Persönlichkeitsrechten von Lizenzfussballspielern zu?), in: Causa Sport (CaS) 2009, S. 166 - 169

Ausgewählte Urteile

BGH (11. Oktober 2001, Az: I ZR 172/99) Nach dem BGH ist von einem Gewerbetreibenden verlangen, daß er sich Kenntnis von einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verschafft und in Zweifelsfällen mit zumutbaren Anstrengungen besonders sachkundigen Rechtsrat einholt. Ein Verstoß gegen § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels) ist gleichzeitig grundsätzlich auch wettbewerbswidrig nach § 1 UWG. Volltext: BGHIZR172-99


 

zu 7. Werbeverbot für alkoholische Getränke und Tabakprodukte

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

 

EU-Recht

30.10.2004:
Urteil des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-262/02 und C-429/02: Entgegen der in den Schlußanträgen ds Generalanwalts Antonio Tizzano geäußerten Rechtsansicht hält der EuGH DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE GETRÄNKE FÜR MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR
Dieses Verbot stellt zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, ist jedoch durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt Das französische Gesetz über die Bekämpfung des Missbrauchs von Tabak und Alkohol (—Loi Evinio) verbietet in Frankreich direkte oder indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften wird im französischen Strafrecht als —délitic (Vergehen) behandelt. Die Modalitäten der Anwendung dieses Verbotes auf Übertragungen von in anderen Mitgliedstaaten stattfindenden Sportveranstaltungen in Frankreich sind in einem von den französischen Behörden und Fernsehanstalten erstellten Verhaltenskodex festgelegt. Dieser Verhaltenskodex unterscheidet zwischen multinationalen Sportereignissen, bei denen die Fernsehbilder in viele Länder übertragen werden und die daher nicht als hauptsächlich das französische Fernsehpublikum betreffend angesehen werden können, und binationalen Sportereignissen, deren Übertragung sich speziell an das französische Publikum richtet. Nach dem Verhaltenskodex müssen die französischen Fernsehsender bei binationalen Sportveranstaltungen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass im Fernsehen Werbung für alkoholische Getränke gezeigt wird. Pressemitteilung Urteilstext C-429-02

18.05.2004:
Der Erste Generalanwalt Antonio Tizzano äussert sich in den Schlußanträgen der Verfahren C-262/02 und C-429/0202 zur Vereinbarkeit des Verbots von Fernsehwerbung für alkohlische Getränke mit dem Gemeinschaftsrecht Seiner Ansicht nach stellt ein solches Verbot eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, die durch den angestrebten Schutz der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt ist. informative Pressemitteilung CJE-04-15 Antrag C-262-00


 

zu 8. Sicherheit bei Sportgroßveranstaltungen

Aufsätze

(noch keine vorhanden)


Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)

EU-Recht

21.02.2002:
Bericht über den Entwurf eines Beschlusses des Rates betreffend die Sicherheit bei Fußballspielen mit internationaler Dimension A5-0047/2002


 

zu 9. Fitnessstudios

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Ausgewählte Urteile

30.06.2005:  Das Landgericht Bielefeld hat entschieden, dass eine in den AGB eines Fitness-Studios enthaltene Erstlaufzeitmitgliedschaft von 24 Monaten zusammen mit einer Vorfälligkeitsklausel, wonach die gesamten zu-künftigen Monatsbeiträge für die Mitgliedschaft sofort fällig werden, wenn das Mitglied schuldhaft mit zwei Monats-beiträgen in Verzug gerät, dazu führt, dass das Mitglied bis zu 22 Monatsraten im voraus zahlen muss. Auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Betreiber des Fitness-Studios etwa an finanzieller Planungssicherheit beeinträchtigt diese Regelung das Mitglied gerade auf Grund der langen Vertragslaufzeit unangemessen. Somit ist eine solche Klausel nichtig. Die Entscheidung finden sie hier.

10.03.2004: Das LG Stuttgart (Az: 20 O 578/01) hatte über eine Vorfälligstellung der Vergütung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Sportstudios zu entscheiden. Eine Klausel nach der bei Verzug der Beitragszahlungen und ergebnisloser Mahnung das gesamte Nutzungsentgelt für die jeweilige vertragliche Mindestlaufzeit sofort zu zahlen ist, verstößt danach gegen § 307 BGB. Etwas anderes gilt nur dann, wenn vertraglich vereinbart ist, daß der Gesamtbetrag schon bei Vertragsschluß fällig ist und dem Verbraucher lediglich monatliche Ratenzahlung gestattet ist. Fundstelle: VuR 2002, 256 f.

Der BGH (25. Januar 2001) hatte sich mit dem Fall eines Fitnessstudios zu befassen, welches trotz vertraglicher Verpflichtung gegenüber einem Verbraucherschutzverein weiterhin in Verträgen mit Kunden unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen verwandte und die verwirklichten Vertragsstrafen hernach nicht zahlten wollte. Volltext: BGHIZR323-98


 

zu 10. Sportwetten und Glücksspiel

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Professionelle Sportligen auf der Flucht vor dem Kartellrecht, in: RabelsZ 2003, S. 106 - 139

Ausgewählte Urteile

BGH (04.03.2002) Dem BGH ist die Veranstaltung von Sportwetten ohne eine von einer inländischen Behörde erteilte Erlaubnis auch dann sittenwidrig nach § 1 UWG, wenn eine zuvor beantragte Erlaubnis rechtswidrig versagt worden sein sollte. Volltext: BGHIZR279-99


 

zu 11. Leistungsschutzrecht für Sportveranstaltungen

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Neues zum Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter, in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), 2015, S. 232 - 240

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Leistungsschutzrecht für Sportveranstalter de lege ferenda?, in: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), 2012, S. 791 - 799

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)/p>