Inhalt

1.    Grundlagen
1a.  Sport(ligen) und Kartellrecht
2.    Transferregelungen
2a.  UEFA-Financial Fair Play Regelungen
3.    Fernsehübertragungsrechte
4.    Zentralvermarktung von Fernsehübertragungsrechten
5.    50%+1-Klausel
6.    Mehrfachbeteiligungen an Sportkapitalgesellschaften
7.    6+5-Regel
8.    6+5-Regel im Amateurbereich
9.    Salary-Cap
10.  Rechtsvergleichung
11.  Werbeverbote
12.  Sonstiges


 

zu 1. Grundlagen

Einschlägige Vorschriften

  1. EG-Recht:
  2. Nationale Vorschriften:

Übersicht über Entscheidungen im Sportbereich

  1. Entscheidungen des EuG und des EuGH
    1. Regulatorische Aspekte
    2. Medienrechte
    3. Grundfreiheiten
  2. Entscheidungen der Europäischen Kommission
    1. Regulatorische Aspekte
    2. Vereinbarungen über den Ticketverkauf
    3. Medienrechte
    4. Sportartikel
  3. Entscheidungen des BGH
    •  (noch keine Einträge)
  4. Entscheidungen der Instanzgerichte
  5. Dokumente des Bundeskartellamts
  6. Entscheidungen internationaler Gerichte

Dokumente

  1. Sportpolitik
  2. Artikel & Reden
    1. Rocca, Gianfranco (ehemaliger Generaldirektor der Kommission), L'application des règles antitrust aux règles sportives, Arikel v. September 2005
    2. Lindström-Rossi, Lenita/de Waele, Sandra/Vaiguaskaite, Doville, Application of EC antitrust rules in the sport sector: an update, Competition Policy Newsletter No. 3 2005, S. 72–78
    3. Pons, Jean-François (ehemaliger Generaldirektor der Kommission), La Politique européenne de Concurrence et le Sport, 2002
    4. Toft, Torben (Mitglied der Kommission), Sport media rights, 2006

Kartellbehörden

  1. Europäische Ebene
  2. Deutsche Behörde
  3. Nationale Kartellbehörden in der EU
  4. Vereinigte Staaten von Amerika

Aufsätze

Prof. Dr. Peter W. Heermann: Ausschliesslichkeitsbindungen in Sponsoringverträgen aus kartellrechtlicher Sicht, in: Causa Sport (CaS) 2009, S. 226 - 237

Prof. Dr. Peter W. Heermann: Kartellrechtliche Betrachtungen zu Europa- und Weltmeisterschaften im Fußball, in: Causa Sport (CaS) 2008, S. 111 - 117

Prof. Dr. Peter W. Heermann: Verbandsautonomie vs. Kartellrecht, in: Causa Sport (CaS) 2006, S. 394 - 364

Prof. Dr. Peter W. Heermann:  "Sport und Kartellrecht", zuerst erschienen in: Arter, Oliver (Hrsg.): Sport und Recht, 2. Tagungsband, Bern 2005, 197 resp.

Prof. Dr. Peter W. Heermann: Verbandsautonomie versus Kartellrecht - Zu Voraussetzungen und Reichweite der Anwendbarkeit der Art. 81, 82 EG auf Statuten von Sportverbänden in: causa sport 2006, S. 345 - 364

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Professionelle Sportligen auf der Flucht vor dem Kartellrecht, Aufsatz ist in RabelsZ 67 (2003), Seiten 106-139 erschienen und deshalb momentan nicht online verfügbar.

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Können Sportligen über das Konzentrationsprivileg vom Kartellverbot freigestellt werden?, in: WRP 2001, S. 1140 - 1145

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Kann der Ligasport die Fesseln des Kartellrechts sprengen?, in: SpuRt 1999, S. 11-15

Prof. Dr. Pfister, Bernhard: Resolution der Internationalen Liga für Wettbewerbsrecht (Ligue internationale du droit de la concurrence, LIDC)

 

Ausgewählte Urteile

13.04.2005: Urteil im Fall Simutenkov – Freizügigkeit von Sportlern aus Nicht-EU-Staaten: Erstes Urteil zu den Wirkungen eines Partnerschaftsabkommens: Gleiche Arbeitsbedingungen für Russische Fussballspieler in den Nationalen Wettkämpfen der Mitgliedstaaten – siehe hierzu: Erläuternde Falldarstellung - Volltext

22.05.2003: EuGH: Fall "Kolpak" entschieden Der Gerichtshof legt das im Assoziierungsabkommen EG - Slowakei vorgesehene Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit für den Bereich des Sports aus und kommt zu dem Schluß, daß dieses Abkommen einer Verbandsregel entgegensteht, nach der slowakische Spieler nur beschränkt an Meisterschafts- und Pokalspielen der Bundes- und Regionalligen teilnehmen können. Damit werden Sportler aus Assoziierungsstaaten solchen aus Mitgliedsstaaten gleichgestellt. Urteil: EUGHC438-00-Urteil

29.08.2002: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht zu einem Vereinsausschluß aus Segelverein: Zuständigkeit der Mitgliederversammlung, Umfang des Mitgliedschaftrechtes und Schadenersatzumfang: 9 U 54/01

11.07.2002: Generalanwältin Stix-Hackl erachtet im Verfahren des Deutschen Handballbundes gegen Maros Kolpak vor dem EuGH (Vorabentscheidungsersuchen des OLG Hamm) EuGH C-438/00 einen Verstoß des § 15 der Spielordnung des DHB gegen Art. 39 EG und Art. 38 des Assoziierungsabkommens mit der SlowakereU-Vertrag für gegeben, so daß die darin enthaltenen Spielbeschränkungen rechtwidrig sind und auch Staatsangehörige der Slowakei wie EU-Bürger zu behandeln sind. EuGH C-438/00

EU-Recht

I. "Klassiker des EU-Rechts"
1. Walrave/Koch
    Urteil des Gerichtshofes vom 12. Dezember 1974
2. Dona
    Urteil des Gerichtshofes vom 14. Juli 1976
3. Bosman
    Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991
    Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1991
    Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995
4. Lehtonen
    Schlußanträge des Generalanwaltes vom 22. Juni 1999
    Urteil des Gerichtshofes vom 13. April 2000
5. Deliège
    Urteil des Gerichtshofes vom 11. April 2000
6. Das europäische Sportmodell
    Dokument der Generaldirektion X: GD X
7. Helsinki-Bericht zum Sport
    Bericht der Kommission an den Europäischen Rat: HelsinkiBericht

30.10.2004:
Urteil des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-262/02 und C-429/02: Entgegen der in den Schlußanträgen ds Generalanwalts Antonio Tizzano geäußerten Rechtsansicht hält der EuGH DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE GETRÄNKE FÜR MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR
Dieses Verbot stellt zwar eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar, ist jedoch durch das Ziel des Gesundheitsschutzes gerechtfertigt Das französische Gesetz über die Bekämpfung des Missbrauchs von Tabak und Alkohol (—Loi Evinio) verbietet in Frankreich direkte oder indirekte Fernsehwerbung für alkoholische Getränke. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Vorschriften wird im französischen Strafrecht als —délitic (Vergehen) behandelt. Die Modalitäten der Anwendung dieses Verbotes auf Übertragungen von in anderen Mitgliedstaaten stattfindenden Sportveranstaltungen in Frankreich sind in einem von den französischen Behörden und Fernsehanstalten erstellten Verhaltenskodex festgelegt. Dieser Verhaltenskodex unterscheidet zwischen multinationalen Sportereignissen, bei denen die Fernsehbilder in viele Länder übertragen werden und die daher nicht als hauptsächlich das französische Fernsehpublikum betreffend angesehen werden können, und binationalen Sportereignissen, deren Übertragung sich speziell an das französische Publikum richtet. Nach dem Verhaltenskodex müssen die französischen Fernsehsender bei binationalen Sportveranstaltungen alle verfügbaren Mittel einsetzen, um zu verhindern, dass im Fernsehen Werbung für alkoholische Getränke gezeigt wird. Pressemitteilung Urteilstext C-429-02

18.10.2004:
Urteil des Gerichts erster Instanz in der Rechtssache T-313/02: DIE ANTI-DOPING-REGELUNG DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES FÄLLT NICHT UNTER DAS WETTBEWERBSRECHT DER GEMEINSCHAFT:
Meca-Medina und Majcen sind zwei Langstreckenschwimmer, die bei einem Weltmeisterschaftswettkampf positiv auf Nandrolon getestet wurden und deshalb im Ergebnis vom CAS für zwei Jahre gesperrt wurden. Sie reichten deshalb bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde ein und stellten die Vereinbarkeit der Anti-Doping-Regelung des Internationalen Olympischen Komitees mit den Gemeinschaftsregelungen über den Wettbewerb und die Dienstleistungsfreiheit in Frage. Da die Kommission diese Beschwerde zurückwies, erhoben sie Klage beim Gericht erster Instanz, welches diese nunmehr abwies. Hinsichtlich der Dopingbekämpfung ist das Gericht der Ansicht, dass, auch wenn der Hochleistungssport in weitem Umfang eine wirtschaftliche Tätigkeit geworden ist und die Dopingbekämpfung wirtschaftliche Auswirkungen auf die Berufssportler haben kann, die Dopingbekämpfung dennoch keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Sie zielt nämlich darauf ab, den Sportsgeist und die Gesundheit der Athleten zu bewahren. Somit gehört das Dopingverbot als besonderer Ausdruck des Gebots des Fairplay zur obersten Regel sportlichen Spiels. Da aber nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes die sportliche Betätigung nur insoweit unter das Gemeinschaftsrecht fällt, als es sich um eine wirtschaftliche Tätigkeit handelt, wurde die Klage folgerichtig abgewiesen. Pressemitteilung Urteilstetxt: T-313-02

05.06.2002:
In den letzten Jahren hat das Wettbewerbsrecht der EU immer größeren Einfluß auf den Sport genommen. Einen aktuellen Überblick hierzu gibt das MEMO/02/127 der EU-Kommision.

27.09.2001:
Drei Urteile des Gerichtshofes betreffen das Recht polnischer, tschechischer und bulgarischer Staatsangehöriger, sich in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union niederzulassen CJE/01/45

10.12.1999:
Bericht der Kommission an den europäischen Rat im Hinblick auf die Erhaltung der derzeitigen Sportstrukturen und die Wahrung der sozialen Funktion des Sports im Gemeinschaftsrahmen

29.08.1998:
Entwicklung und Perspektiven der Gemeinschaftsaktion im Bereich Sport doc_evol_de
Schlußfolgerungen der Ersten Europäischen Sportkonferenz der Europäischen Union DG X.C.6
Das europäische Sportmodell GD X


zu 1a. Sport(ligen) und Kartellrecht

Aufsätze

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sport (Teil 3), in: Wirtschaft und Recht (WRP), 2015, S. 1288 - 1296

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sport (Teil 2), in: Wirtschaft und Recht (WRP), 2015, S. 1172 - 1179

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Sport (Teil 1), in: Wirtschaft und Recht (WRP), 2015, S. 1047 - 1053

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Keine kartellrechtliche Ausnahme für die Zentralvermarktung durch Sportligen aufgrund der Single Entrity Defense, in: Wirtschaft und Recht (WRP), 2011, S. 36 - 44

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Kartellrechtliche Ausnahme für die Vermarktung des Ligasports?, in: Zeitschrift für Wettbewerbsrecht (ZWeR), 2009, S. 472 - 502

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Ausschließlichkeitsbindungen in Sponsoringverträgen aus kartellrechtlicher Sicht, in: Causa Sport (CaS), 2009, S. 226 - 237

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Anwendung des europäischen Kartellrechts im Bereich des Sports - Rechtfertigen die Besonderheiten des Sports eine Sonderbehandlung? (Teile 1 und 2), in: Wirtschaft und Wettbewerb (WuW), 2009, S. 394 - 407 (Teil 1) und S. 489 - 502 (Teil 2)

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Sportsponsoring und Kartellrecht, in: Wirtschaft und Recht (WRP), 2009, S. 285 - 299

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Wettbewerbsrecht, in: Martin Nolte / Johannes Horst (Hrsg.), Handbuch Sportrecht, 2009, S. 49 - 85

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Kartellrechtliche Betrachtungen zu Welt- und Europameisterschaften im Fussball, in: Causa Sport (CaS) 2008, S. 111 - 118

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Verbandsautonomie versus Kartellrecht - Zu Voraussetzungen und Reichweite der Anwendbarkeit der Art. 81, 82 EG auf Statuten von Sportverbänden, in: Causa Sport (CaS) 2006, S. 345 - 364

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Sport und Kartellrecht, in: Arter, Oliver (Hrsg.), Sport und Recht, 2. Tagungsband, 2005, S. 197 - 223

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Sport und europäisches Kartellrecht, in: Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) 2003, S. 89 - 95

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Professionelle Sportligen auf der Flucht vor dem Kartellrecht - Rechtsvergleichende Beobachtungen zum Umspielen unliebsamer Rechtsvorschriften, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) 2003, S. 106 - 139

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Können Sportligen über das Konzentrationsprivileg vom Kartellverbot freigestellt werden?, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 2001, S. 1140 - 1145

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Kann der Ligasport die Fesseln des Kartellrechts sprengen? - Der "Europapokalheimspiele"-Beschluss: Anmerkungen, Auswirkungen, Ausweichstrategien, in: Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt) 1999, S. 11 - 15

Urteilsanmerkungen

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Anmerkung zu OLG München, Urt. v. 15.1.2015 - Az. U 1110/14 Kart (Schiedsgerichtsbarkeit - Fall Claudia Pechstein), in: Juristenzeituhng (JZ) 2015, S. 362 - 365

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Anmerkung zu OLG Frankfurt, Urt. v. 3.3.2009 - Az. 2/10 O 149/08 (Werberichtlinie als unangemessene Aufnahmeanforderung), in: Causa Sport (CaS) 2009, S. 155 - 156

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 11.10.2004 - Rechtssache T-313/02 - Meca-Medina und Majcen, in: Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht (GPR), 2005, S. 118 - 119

Buchbesprechungen

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Stopper, Martin: Ligasport und Kartellrecht, Berlin 1997, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP) 1997, S. 1116 - 1118


 

zu 2. Transferregelungen

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Rechtliche Bewertung der geplanten Untersagung von Third-Party-Ownerships, in: Causa Sport (CaS), 2013, S. 21 - 29

Prof. Dr. Peter W. Heermann:  "Aktuelle kartellrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Spielertransfers", zuerst erschienen in: Arter, Oliver/Baddeley, Margareta (Hrsg.): Sport und Recht, 4. Tagungsband, Bern 2007, 263.

Pfister, Bernhard: Das Bosman-Urteil des EuGH und das Kienass-Urteil des BAG, in:Tokarski, Walter: EU-Recht und Sport, Aachen 1998, S. 151 - 171

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

"Transferregelungen im internationalen Fußballsport - insbesondere Rechtsqualität und Vereinbarkeit mit dem Europarecht" (Constanze Kabus)

"Transferregelung im Fußballsport" (Alexander Wessel)

Das "Bosman-Urteil" - Auswirkungen und Folgen für den Fußball (Sebastian Meier)

Seminararbeiten (Studenten der Sportökonomie)

Der Fall Bosman (Vera Schmidt)
Bis zum sog. Bosman-Urteil hatten Fußballvereine nach UEFA-Regeln bei der Verpflichtung eines neuen Spielers an dessen bisherigen Verein auch bei abgelaufenen Verträgen eine sog. Transferentschädigung zu zahlern. Ende 1995 wälzte der Rechtssteit zwischen dem belgischen Berufsfußballer Jean-Marc Bosman und seinem ehemaligen Arbeitgeber sowie dem belgischen und europäischen Fußballverband das bis dahin bestehende Transfersystem völlig um. Frau Schmidt erläutert in ihrer Arbeit, wie es zu dem sog. Bosman-Urteil kam und auf welche rechtlichen Grundlagen und Argumente sich die zuständigen Richter stützten. Aufgrund der heftigen Reaktionen, die das Urteil ausgelöst hatte, werden abschließend unterschiedliche Stellungnahmen zu diesem Urteil aufgeführt.

Ausgewählte Urteile

18.05.2005: Die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball verstösst gegen Art. 12 I GG: Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass die Ausbildungsentschädigung im bezahlten Fußball gegen das Grundgesetz ver- stößt. Sie schränkt das durch Art. 12 Abs.1 GG geschützte Recht der Fußballspieler auf Freiheit der Berufswahl ungerechtfertigt ein. Hintergrund der Entscheidung: Der klagende Fußballverein VfB Oldenburg hatte 5 seiner Spieler zum beklagten SV Wilhelmshaven transferiert und hierfür die Zahlung einer Ausbildungsentschädigung gemäß § 7b der Spielerordnung des Nds. Fußballverbandes (entspricht § 23a der Spielordnung des DFB) verlangt. In § 7b ist geregelt, dass ein Fußballverein, der einen so genannten „Nicht-Amateur ohne Lizenz“ unter Vertrag nimmt, jenen Vereinen, bei denen der Amateur in den letzten fünf Jahren vor dem Wechsel gespielt hat, eine Ausbildungsent-schädigung zu zahlen hat. Die auf Zahlung gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das OLG Oldenburg begründetete dies damit, dass der Kläger von Beklagten nicht die Zahlung der Ausbildungsentschädigung verlangen kann. § 7b der Spielerordnung des Nds. Fußballverbandes verstößt gegen Art.12 Abs.1 GG, weil er unangemessen in das Recht der Spieler auf Freiheit der Berufswahl eingreift. Dieser Eingriff ist auch nicht deswegen gerechtfertigt, weil die Aus-bildungsentschädigung dem allgemeinen Interesse der Förderung der Jugendarbeit dient. Sie stellt lediglich ein Mittel zur Jugendförderung im bezahlten Fußball dar, das allein einen kommerziellen Zweck verfolgt. Die Ausbildungsent- schädigung dient auch nicht einem Sozialausgleich, der ehrenamtlichen Trainern und Ausbildern im Amateurbereich zugute kommen soll. Die Entschädigung gilt für große und kleine Vereine gleichermaßen, so dass die Ausbildungs-entschädigung insbesondere für große Vereine ein rentables Geschäft darstellen kann (Volltext). Damit untstreicht das OLG seine diesbezügliche Haltung. Bereits im Jahre 1998 hatte das Gericht ähnlich entschieden (Volltext).

02.05.2004: Spielabsprache durch Transferentschädigung: Das LG Braunschweig (AZ: 10 O 254/03) hat eine Transferentschädigung für sittenwidrig erklärt. Vereinbart worden war diese am 16. Mai 2002 zwischen dem Verein Eintracht .. und der SG ... zwischen vorletztem und letztem Spieltag. Die Eintracht erwartete die SG.. zum letzten Spiel in Braunschweig und konnte bei einem Sieg als Tabellenzweiter den Aufstieg in die 2. Bundesliga schaffen, was schließlich mit 2:1 durch ein Tor in der letzten Spielminute gelang. Da in der Tranfservereinbarung abgesproichen war, daß die Eintracht B für den Fall des Sieges von der SG ... einen Spieler für eine hohe Ablösesumme übernimmt, erweckt diese den nachhaltigen Eindruck, als wollten die Vertragsparteien mit dieser Vereinbarung Einfluss auf den Ausgang des Spiels zwischen den Fußballmannschaften am 18.05.2002 nehmen. Dieser Anschein reicht aus, die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB zu begründen. Volltext: LGBraunschweig10O254-03

OLG Düsseldorf (20. Februar 2001 Az: 4 U 63/00) Eine Ablösevereinbarung, durch die ein Eishockeyspieler aus seinem laufenden Vertragsverhältnis mit seinem in Konkurs gefallenen Verein herausgekauft wird, ist wirksam. Fundstelle: SpuRt 2001, 246.

Die Zusage eines Handgeldes im Zusammenhang mit dem Vereinswechsel eines Berufsfußballspielers ist nach dem LAG Hamm (5. April 2000) nicht grundsätzlich gesetz- oder sittenwidrig. Der Anspruch aus der Zusage unterliegt aber der kurzen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Nr. 8 BGB (a.F.). LAG14Sa124-00

EU-Recht

I. "Klassiker des EU-Rechts"

3. Bosman
    Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 27. Juni 1991
    Beschluß des Gerichtshofes vom 4. Oktober 1991
    Urteil des Gerichtshofes vom 15. Dezember 1995

4. Lehtonen
    Schlußanträge des Generalanwaltes vom 22. Juni 1999
    Urteil des Gerichtshofes vom 13. April 2000

22.06.1999:
Im folgenden Schlußantrag des Generalanwalts (C-176/96) geht es darum, ob bestimmte, für Basketballspieler in Belgien geltende Transferregeln mit den Bestimmungen über die Arbeitnehmerfreizügigkeit und das Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Das Urteil zu dem vorliegenden Fall finden Sie hier.


 

zu 2a. UEFA-Financial Fair Play Regelungen

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Kartellrechtliche Bewertung von Salary Caps i.S. des UEFA Financial Fair Play Reglements, in: Neue Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart) 2015, S. 128 - 135

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Related Parties nach den UEFA Financial Fair Play Regulations, in: Causa Sport (CaS) 2013, S. 131 - 145

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

„UEFA Financial Fair Play Regulations" (Dominik Erkens)


 

zu 3. Fernsehübertragungsrechte

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Praktische Konsequenzen aus der FAPL/Karen Murphy-Entscheidung des EuGH für die rechtliche Gestaltung der medialen Vermarktung von Sportveranstaltungen, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2012, S. 650 - 659

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Territorial begrenzte Lizenzierung von Fernsehrechten im Lichte der Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2012, S. 371 - 381

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Stellung und Stellenwert des Hausrechts bei der audiovisuellen Verwertung von Sportveranstaltungen (Teile 1 und 2), in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2012, S. 17 - 22 (Teil 1) & S. 132 - 138 (Teil 2)

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

(noch keine vorhanden)

Ausgewählte Urteile

17.10. 2002: Urteil des Gerichts Erster Instanz: "Die Regeln über den Erwerb von Fernsehrechten für sportliche Veranstaltungen im Rahmen der Eurovision durch Dritte führen zu Wettbewerbsbeschränkungen, die gegen den EG-Vertrag verstossen". Vier Gesellschaften, die frei zu empfangende landesweite Fernsehsender betreiben, nämlich der französische Kanal Métropole télévision SA (M6), die Gesellschaften spanischen Rechts Antena 3 de Televisión SA und Gestevisión Telecinco SA und die Gesellschaft portugiesischen Rechts Sociedade Independente de Comunicação SA (SIC), beanstanden die Regeln über den gemeinsamen Erwerb von Fernsehrechten für Sportereignisse, den Austausch des Signals für sportliche Programme im Rahmen der Eurovision und den Zugang Dritter auf vertraglicher Grundlage, weil sie angeblich zu erheblichen Wettbewerbsbeschränkungen führen. Kernpunkt der vier Klagen ist insbesondere die Regelung über Unterlizenzen, die den Zugang dritter, frei zu empfangender Sender zum Eurovisionssystem im Einzelnen festlegt. Das Gericht erster Instanz der EG bestätigt den Standpunkt der Klägerinnen: Die Unterlizenzregelung garantiere den Konkurrenten der Mitglieder der EBU keinen ausreichenden Zugang zu den Rechten für die Übertragung sportlicher Ereignisse, über die Letztere aufgrund ihrer Beteiligung an dieser Einkaufsgemeinschaft verfügten. Folglich sei die Freistellung der Regelung für nichtig zu erklären. Urteil im Volltext: T 185-00

EU-Recht

18.04.2002:
Der Wert von Fernsehübertragungsrechten für Sportereignisse ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Ferner hat die Anzahl der Firmen, die sich um solche Rechte bewerben, aufgrund der Fortschritte der Übertragungstechnik zugenommen. Nachfolgend finden Sie eine Aufzeichnung der öffentlichen Anhörung "Sport und audiovisuelle Urherberrechte" 465312de

20.07.2001:
Die EU-Kommission leitet ein Verfahren gegen die UEFA ein, da sie die derzeitigen Vergabekonditionen für Fernsehübertragungsrechte an der Champions League beanstandet und hierin einen möglichen Verstoß gegen das EU-Wettbewerbsrecht sieht. Mit einer Verbesserung der Regelung soll erreicht werden, dass die Sportfans in den Genuss einer umfassenderen Berichterstattung über europäische Fußball-Topereignisse kommen IP/01/1043


 

zu 4. Zentralvermarktung von Fernsehübertragungsrechten

Aufsätze

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Praktische Konsequenzen aus der FAPL/Karen Murphy-Entscheidung des EuGH für die rechtliche Gestaltung der medialen Vermarktung von Sportveranstaltungen, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2012, S. 650 - 659

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Territorial begrenzte Lizenzierung von Fernsehrechten im Lichte der Dienstleistungs- und Wettbewerbsfreiheit, in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2012, S. 371 - 381

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Stellung und Stellenwert des Hausrechts bei der audiovisuellen Verwertung von Sportveranstaltungen (Teile 1 und 2), in: Wettbewerb in Recht und Praxis (WRP), 2012, S. 17 - 22 & 132 - 138

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Der Deutsche Fußballbund (DFB) im Spannungsfeld von Kartell- und Konzernrecht, in: ZHR 1997, S. 665 - 714

Buchbesprechungen

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Mentzel, Tobias: Solidarität im professionellen Fußballsport versus europäisches Wettbewerbsrecht, Stämpfli Verlag AG, Bern, 2007, in: Causa Sport (CaS) 2007, S. 495 - 497

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Körber, Thomas: Großereignisse und Übertragungsrechte - Sportberichterstattung im Vergleich mit Großbitannien und Spanien, Verlag C.H. Beck, München, 2007, in: Causa Sport (CaS) 2007, S. 493 - 495

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

(noch keine vorhanden)

Seminararbeiten (Studenten der Sportökonomie)

Zentrale Vermarktung von Fernsehübertragungsrechten bei Europapokalheimspielen (Daniel Schopf)

Ausgewählte Urteile

27.02.2005: Bereits am 19.1.2005 hat die EU-Kommission die Zusagen des Ligaverbands für eine freiere Vermarktung der Bundesliga-Fernsehrechte per Entscheidung für verbindlich erklärt. Damit hat die Kommission erstmalig eine "Entscheidung über Verpflichtungszusagen" auf der Grundlage der neuen Verfahrensvorschriften zur Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln (Verordnung (EG) Nr. 1/2003) erlassen, die am 1. Mai 2004 in Kraft traten.
Mit seiner bis Juni 2009 geltenden Erklärung hatte sich der Ligaverband im Hinblick auf die zentrale Vermarktung der Medienrechte an der ersten und zweiten Fußball -Bundesliga zu einer Lockerung verpflichtet und den Zugang von Fernsehanstalten und Anbietern neuer Medien (UMTS, Internet) zum Vorteil der Fußballfans erheblich erweitert. Damit werden vor allem die Vereine künftig zusätzliche Dienstleistungen selbst vermarkten können. Die Kommission hatte in der ausschließlichen Vermarktung der Rundfunkrechte durch den Ligaverband einen möglichen Verstoß gegen das Verbot von Kartellen und wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen durch Artikel 81 des EG-Vertrags gesehen. Aufgrund der Verpflichtungszusagen des Ligaverbands konnte sie das Verfahren jedoch einstellen. Auch nach der neuen Regelung bleibt der Ligaverband wie bisher zentrale Anlaufstelle für den Erwerb von Rechten an der "Marke" Bundesliga. Da sich die Liga gemäß der Entscheidung u.a. verpflichtet, entbündelte Rechtepakete für eine Dauer von nicht länger als drei Jahren zu vergeben und hierbei auch mehr Offenheit und Transparenz walten lassen will, haben nunmehr eine höhere Anzahl und auch kleinere Anbieter eine erhöhte Chance, zumal die Vereine darüber hinaus ihren Fans insbesondere über die neuen Medien Leistungen auch unter der eigenen Vereinsmarke anbieten können.
Der Kommissionsentscheidung waren ausführliche Beratungen mit sämtlichen Betroffenen über die Verpflichtungszusagen des Ligaverbandes vorausgegangen (IP/04/1110).Der gesamte Wortlaut der Verpflichtungserklärung ist MEMO-05-16 zu entnehmen. Der Gerichtshof hatte schon 1974 geurteilt, dass der Sport als wirtschaftliche Tätigkeit unter das Gemeinschaftsrecht fällt . Wegen der Bedeutung des Sports in Europa können die mit ihm verknüpften wirtschaftlichen Tätigkeiten auf zahlreichen Märkten erhebliche Auswirkungen nach sich ziehen. Rein sportliche Regeln fallen nicht unter das EU-Wettbewerbsrecht, wohl aber diese wirtschaftlichen Tätigkeiten.

EU-Recht

20.09.2004:
EU-Kommision akzeptiert Vermarktungsmodell der DFL. Die EU-Kommission ist zu der vorläufigen Einschätzung gelangt, dass sie das Verfahren in Bezug auf den deutschen Ligaverband beenden kann, nachdem dieser das Vermarktungsmodell der Übertragungsrechte an der deutschen Fußball-Bundesliga überarbeitet hat. Die Überarbeitung der Einigung mit der Liga führt zu weiteren Fortschritten bei der Liberalisierung der Übertragungsrechte, insbesondere im Bereich der Neuen Medien wie UMTS und Breitband-Internet. Den deutschen Fans bieten sich damit mehr Spiele in Live-Übertragung, da ab der Saison 2006/7 die Liga pro Spieltag mindestens 90 Minuten Live-Berichterstattung mit allen wichtigen Szenen über das Internet anbieten wird und zudem ab 2006/7 auch die Klubs neben dem Ligaangebot ihre Heimspiele unmittelbar nach Spielende individuell vollumfänglich live im Mobilfunk vermarkten können. Pressemitteilung: IP-04- 1110_DE

24.07.2003:
Neues Vermarktungsmodell für Fußball-Bundesliga- Übertragungsrechte wird von EU-Kommision wohlwollend beurteilt - Freistellung vom Kartellverbot beabsichtigt

Die Kommission beabsichtigt, das neue Vermarktungsmodell für die Übertragungsrechte der 1. und 2. Bundesliga vom Kartellverbot freizustellen. Das vom deutschen Ligaverband vorgelegte Modell verspricht mehr Vielfalt und Wettbewerb bei der Übertragung der Spiele der 1. und 2. Bundesliga. Auch wird ein Anschub für die neuen Medien UMTS und Breitband-Internet erwartet. Nach Ansicht der Kommission beeinträchtigt die herkömmliche Zentralvermarktung den Wettbewerb zwischen Vereinen sowie Medienunternehmen und verstärkt Konzentrationstendenzen in der Branche. In dem neuen Modell wird es nicht mehr möglich sein, alle Übertragungs-Rechte in einem Paket an einen einzigen Rundfunkveranstalter zu verkaufen. Erstmalig werden die Übertragungsrechte in eine Vielzahl von Paketen entbündelt, die einzeln in einem transparenten Verfahren angeboten werden. Künftig werden sämtliche Spiele für Live-Übertragungen im Internet und Mobilfunk verfügbar sein. Die Vereine der 1. und 2. Bundesliga können zudem einen Teil der Übertragungsrechte eigenständig vermarkten. In einem nächsten Verfahrensschritt wird den Marktteilnehmern Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen. Pressemitteilung

24.07.2003:
EU-Kommission genehmigt Zentralvermarkutng der Championsleaque durch UEFA - Freistellung vom Kartellverbot - Entscheidung zu nationalen Wettbewerben (Bundesliga) steht noch aus

Die EU-Kommission hat die Regelung des Europäischen Fußballbundes UEFA zur gemeinsamen Vermarktung der Medienrechte an der Champions League per Entscheidung freigestellt. Dank der neuen Vermarktungspolitik wird die UEFA auch weiterhin die Rechte für ihr erfolgreiches Markenprodukt Champions League verkaufen. Gleichzeitig erhalten aber mehr Fernsehsender als bisher und darüber hinaus auch Internet- und Telefonbetreiber Zugang zu den Spielen, und die Vereine können einen Teil der Rechte auch selber vermarkten. Das für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Mario Monti kommentierte die Entscheidung mit den Worten: "Die Kommission hat erreicht, dass das Angebot an Fußballspielen im Fernsehen breiter und vielfältiger wird. Die Vereine werden die Rechte gegenüber ihren Fans vermarkten können, und die noch jungen Märkte der neuen Medien wie UMTS werden weiteren Auftrieb erhalten. Das positive Ergebnis zeigt, dass Fußballrechte durchaus in einer mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbaren Weise vermarktet werden können, ohne dass der für alle Beteiligten vorteilhafte Grundsatz der zentralen Vermarktung in Frage gestellt werden muss".
Pressemitteilung Hintergrund zur Champions League

19. 12.2002:
Die Zentralvermarktung der Medienrechte in der Englischen Premier Leaque ist nach Auffasung der EU-Kommission evtl. rechtswidrig: Pressemitteilung

17.08.2002:
Gemeinsame Vermarktung der Medienrechte an der UEFA-Champions League auf Ausschließlichkeitsgrundlage C-196-3


 

zu 5. 50%+1-Klausel

Aufsätze

Prof. Dr. Peter W. Heermann: Mehrheitsbeteiligung an einer deutschen Fußballkapitalgesellschaft im Lichte der sog. "50+1"-Klausel, in: Causa Sport (CaS) 2007, S. 426 - 236

Urteilsanmerkungen

Prof. Dr. Heerman, Peter W.: Anmerkung zum Schiedsspruch des Ständigen Schiedsgerichts für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen vom 30. August 2011 ("Fast alle Fragen der rechtlichen Zulässigkeit der 50+1-Regelung bleiben offen"), in: Causa Sport (CaS) 2011, S. 339 - 343

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

Die 50 + 1 Klausel - Aktueller Änderungsbedarf hinsichtlich der sog. 50+1-Klausel; prozessrechtliche Möglichkeiten eines Clubs, gegen die Klausel vorzugehen; „Umgehungsmöglichkeiten" zu 50+1 (Michael Eginger)

"50%+1-Klausel" bei Mehrheits- und Mehrfachbeteiligungen an Fußballkapitalgesellschaften der Bundesliga sowie der 2. Bundesliga (Simon Karlin)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 6. Mehrfachbeteiligungen an Sportkapitalgesellschaften

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

Einflußnahmemöglichkeiten Dritter durch Beteiligung an verschiedenen Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Christoph von Billerbeck)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)

EU-Recht

27.06.2002:
Die EU-Kommision hat das Verfahren zur Überprüfung der Handhabungen der UEFA bei Mehrfachbeteiligungen eingestellt. Hintergund ist die Überlegung der UEFA, daß die Beteiligung eines Investors an mehreren Vereinen den sportlichen Wettbewerb beinträchtigen kann, weshalb diese Klubs nicht in den selben Wettbewerben antreten dürfen.. Diese Regelungen verstoßen nach Ansicht der EU-Kommision nicht gegen Artr. 81 EG-Vertrag, da sie gerade einen fairen und offenen Wettbewerb garantieren. IP/02/942


 

zu 7. 6+5-Regel

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

Die sog. "6+5"-Regel - Ein rechtlich zulässiger Weg zur Förderung des nationalen Fußballnachwuchses? (Pascal Köstner)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 8. 6+5-Regel im Amateurbereich

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

Fallen die 6+5 Regelung und ähnliche Beschränkungen im Amateurbereich in den Anwendungsbereich des AEUV ? (Henning Schulte im Busch)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 9. Salary-Cap

Aufsätze

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Salary Cap - Kartellrechtliche Grenzen, Vortrag, gehalten am 21.06.2003 auf dem Bayreuther Kongress für Sportökonomie; zudem veröffentlicht in: Zieschang/Klimmer (Hrsg.): Unternehmensführung im Profifußball - Symbiose von Sport, Wirtschaft und Recht, 2004, Seiten 129 - 139

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

(noch keine vorhanden)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 10. Rechtsvergleichung

Aufsätze

Prof. Dr. Heermann, Peter W.: Professionelle Sportligen auf der Flucht vor dem Kartellrecht - Rechtsvergleichende Beobachtungen zum Umspielen unliebsamer Rechtsvorschriften, in: Rabels Zeitschrift für ausländisches und internationales Privatrecht (RabelsZ) 2003, S. 106 - 139

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

"Sport im deutschen, europäischen und US-amerikanischen Kartellrecht - Beispielhafte Ausführungen zu den verschiedenen Rechtskreisen" (Timo Winkelmann)

Kartellrechtliche Probleme des US-amerikanische Ligasportrechts (Christian Jochim)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

 

zu 11.Werbeverbote

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

Kevin Höbig - Rechtliche Bewertung des Werbeverbots für Tabak und des geplanten Werbeverbotes für Alkohol sowie Auswirkungen auf Sponsoringverträge

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)


 

zu 12. Sonstiges

Aufsätze

(noch keine vorhanden)

Seminararbeiten (Studenten der Rechtswissenschaften)

(noch keine vorhanden)

Ausgewählte Urteile

(noch keine vorhanden)

EU-Recht

15.07.2004:
Die EU-Kommission fordert Italien zur Änderung seiner Bilanzvorschriften für Profisportvereine auf ("Salva Calcio"). Die Europäische Kommission hat die italienische Regierung aufgefordert, ihr "Salva-Calcio"-Gesetz über Rechnungsabschlüsse von Profisportvereinen - darunter die Fußballvereine der ersten italienischen Liga (Serie A) - zu ändern. Nach Auffassung der Kommission verstößt das Gesetz gegen die EU-Rechnungslegungsvorschriften, da die Jahresabschlüsse einiger Sportvereine kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bieten. Formal handelt es sich bei dem Aufforderungsschreiben um eine "mit Gründen versehene Stellungnahme", die zweite Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 des EG-Vertrags. Erhält die Kommission keine zufrieden stellende Antwort binnen zwei Monaten, kann sie die Europäischen Gerichtshof anrufen. Pressemitteilung: IP-04-854_DE

12.11.2003:
Die EU-Kommission prüft die staatliche Unterstützung für den italienischen Profifußball ('Salva calcio'). Allen Interessierten sind sicherlich noch die skandalumwitterten Vorgänge kurz vor Beginn der italienischen Fußballsaison bekannt, als Herr Berlusconi direkt per Gesetz in die Belange des Fußballs eingriff un u.a. den Abstieg seines heimatlichen provinzklubs aus Süditalien verhinderte. Den Zuständen in Italien nimmt sich nunmehr die Europäische Kommission an und prüft einen Verstoß sowohl gegen EU-Vorschriften zur Rechnungslegung als durch unzulässige Gewährung von staatlichen Beihilfen. Pressemitteilung: IP-03-1529

04.11.2003:
Die EU-Kommission stellt die Beobachtung Vertragspraxis von FIA/Formel Eins ein, die nach der Einigung zwischen der Kommission und dem internationalen Automobilsport-Dachverband FIA sowie den Formel Eins - Gesellschaften im Oktober 2001 begann. Nach Meinung der Wettbewerbsbehörde habe sich gezeigt, daß die mit den früheren FIA- Regeln verbundenen Interessenskonflikte und Beschränkungen für Rennstreckenbesitzer, F1 -Teams und Fernsehanstalten beseitigt wurden. genauere Informationen: Pressemitteilung IP/03/1491

18.04.2002:
Die EU-Kommission hat das Verfahren zur Untersuchung des Spielervermittler-Reglements eingestellt. Anlass für diese Entscheidung war die Änderung der einschlägigen Bestimmungen durch die FIFA. Die neuen Regeln der FIFA sind für die Kommission akzeptabel, da sie das Recht des Verbandes auf den Erlass von Standesregeln ausdrücklich anerkennen, solange der Zugang zum Beruf uneingeschränkt und ohne Diskriminierung möglich ist. IP/02/585

13.11.2001:
EU-Kommission gibt grünes Licht für gemeinsame Sportrechteagentur Canal +, RTL und Groupe Jean-Claude Darmon. Dabei kommt es nach den Feststellungen der Kommission nur zu unbedeutenden und geringfügigen Überschneidungen beim Handel mit Fernsehübertragungsrechten für Sportveranstaltungen, durch die die Stellung von Canal + auf dem nachgelagerten Pay-TV-Markt ebenso wenig gestärkt wird wie die Präsenz von RTL in Europa IP/01/1579