Wie ist das Verhältnis von Staat und Sport in Deutschland?

Das Verhältnis von Staat und Sport in Deutschland ist politisch durch die Grundsätze von Partnerschaft und Subsidiarität charakterisiert, rechtlich vor allem durch die Grundrechte und die (auch) sporterhebliche verfassungsrechtliche Zuständigkeitsordnung. Der Staat hat es bisher in Deutschland vermieden, in bezug auf den Sport eigene Ordnungspolitik zu betreiben. Ansätze sind allenfalls im Bereich der Dopingbekämpfung gegenwärtig erkennbar."Sportrecht" ist daher in Deutschland als staatliches Recht nur sporterhebliches Recht, nicht eigentlich Staats-Recht. Sein Recht besorgt sich der Sport selbst durch seine Statuten, seine Regeln und seine Vertragswerke. Freilich nutzt der Staat den Integrationsbeitrag des Spitzensports für eigene Zwecke.

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