Das IOC

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) mit Sitz in Lausanne ist ein rechtsfähiger Verein nach Art. 68 schweizerisches ZGB. Mitglieder sind nur natürliche Personen, pro Staat ein bis zwei, die kooptiert werden.
Das IOC veranstaltet die Olympischen Sommer- und Winterspiele und beansprucht das ausschließliche Recht an ihnen, insbesondere das Veranstaltungs-, Nutzungs- und Verbreitungsrecht, sowie alle Rechte an den Olympischen Zeichen (Olympische Ringe, Flagge, Motto, Emblem, Hymne (Règles 11 ff Charte Olympique). Diese Rechte sind durch allgemeine oder auch Sondergesetze in den meisten Staaten geschützt und dürfen daher (gewerblich) nur mit Erlaubnis (Lizenz) des IOC oder, falls vom IOC ermächtigt, des jeweiligen NOK verwendet werden, wofür in der Regel ein Entgelt zu bezahlen ist (sog. Nutzungsrechte). Als Veranstalter der Olympischen Spiele kann das IOC auch die Rundfunk- und Fernsehrechte vergeben.
Durch Verträge mit dem jeweiligen Veranstalterland, mit den beteiligten Sportverbänden und den teilnehmenden Sportlern wie auch mit den Medien sichert das IOC seine Rechte und seinen überragenden Einfluß auf die Spiele.
Das IOC kann Internationale Weltsport(fach)verbände (Fédérations Internationales) und für jedes Land ein NOK anerkennen. Entscheidungen des IOC sind nach Règle 19 Nr. 4 endgültig, können aber in manchen Fällen vor dem vom IOC errichteten Tribunal Arbitral du Sport (Sport-Schiedsgericht) angegriffen werden. Damit soll vor allem die staatliche Gerichtsbarkeit ausgeschlossen werden und eine sachnähere und schnellere Entscheidung von Streitfällen erreicht werden.

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