Wie ist die Rechtsstruktur der Sportorganisation in Deutschland?

Der verbandsmäßig betriebene Sport ist zumeist hierarchisch und monopolistisch organisiert. Es herrscht das Ein-Verbandsprinzip, d.h. in der Regel besteht für jede Sportart nur je ein internationaler Weltfachverband, darunter oft noch je eininternationaler, regionaler (Europa, Südamerika) und je ein nationaler Fachverband.
Auch das IOC erkennt für jede Sportart nur einen internationalen (evtl. regionalen) und pro Staat einen nationalen Sportverband an.
Die internationalen Sportverbände sind - wie auch das IOC selbst - meist privatrechtlich als juristische Personen organisiert. Viele von ihnen haben ihren Sitz in der Schweiz wegen des dort geltenden sehr liberalen Vereinsrechts.
Die Basis der Sportverbandsorganisation bilden die Sportvereine (Clubs, in Deutschland "eingetragene Vereine" i. S. § 21 BGB) und deren Mitglieder, die Sporttreibenden. Die Sportvereine sind ihrerseits Mitglieder der regionalen Sportfachverbände (z. B. Bayer. FV, Bayer. TB). Die regionalen Sportfachverbände sind in den Sportspitzenverbände (DFB, DTB usw.) zusammengeschlossen, die ihrerseits Mitglieder der internationalen Regionalverbände (z. B. UEFA) und der Weltfachverbände sind. Das Ein-Verbandsprinzip ist also auch national durchgesetzt.
Nur selten sind auch die Sportvereine oder die Vereinsmitglieder selbst Mitglieder der deutschen Spitzenverbände (vgl. z. B. § 4 Nr. 3 Satzung Deutscher Schachbund).
Neben den Fachverbänden für jede Sportart besteht in Deutschland noch eine Verbandsorganisation, die den gesamten Sport vertritt: Die Kreis- und Landessportbünde auf regionaler Ebene, die auf nationaler Ebene im DSB zusammengeschlossen sind; auch die Spitzenfachverbände sind im DSB Mitglied. Mitglieder der Landesportbünde sind wiederum alle örtlich zugehörigen Sportvereine.
Das NOK ist ebenfalls ein eingetragener Verein dessen Mitglieder allerdings nur natürliche Personen, keine Sportverbände oder Sportvereine sind.
Diese hierarchische Struktur der Sportorganisation i.V.m. dem Ein-Verbandsprinzip gewährleistet einerseits, daß international und national weitgehend einheitliche Spielregeln für jede Sportart durchgesetzt werden können. Andererseits führt sie zu einer Monopolisierung im Sport; daher unterliegen die Sportverbände nach deutschem Recht grundsätzlich einem Aufnahmezwang (auch Marktbeherrschendes Unternehmen) und ihre Verbandsregeln und die Verbandsgewalt einer besonderen gerichtlichen Kontrolle.

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